- Beratung und Förderung
- Sportförderung
Beratung und Förderung
Sportförderung
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderungsprogramme
- Beschäftigung von Übungsleitern/innen (ÜL)
- Beschäftigung von Jugendleitern/innen
- Beschäftigung von Vereinsmanagern/innen (VM)
- Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
- Sondermaßnahmen
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind
- die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht,
- die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden,
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit,
- die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein,
- die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen,
- die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein,
- die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein,
- die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages.
Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner für unsere Mitgliedsvereine finden Sie hier.
Zudem gibt es weitere finanzielle und ideelle Fördermaßnahmen des Geschäftsbereichs Sportinfrastruktur.